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Children in the school gymnasium
Schulalltag

Absenzen


Erziehungsberechtigte tragen Absenzen ihrer Kinder immer umgehend via Escola-App ein.
Somit sind immer alle schulischen Bezugspersonen (Lehrpersonen, Schulbus, Mittagstisch...) direkt über die Abwesenheit des Kindes informiert. Danke!



Generell werden alle Arten von Absenzen - auch schnuppern, Halbtage oder dispensierte Abwesenheiten (z.B. Sport- oder Musiklager) - durch die Eltern auf Escola vorgängig (sofern möglich) eingetragen und durch die Klassenlehrpersonen freigegeben. Escola dient der Schule und allen Lehrpersonen als Übersicht, welche Schüler:innen abwesend sind, deshalb muss jede Absenz durch die Eltern eingetragen werden. Wichtig ist auch, dass die Art und die Dauer der Absenz korrekt erfasst wird, damit keine unentschuldigten Absenzen entstehen. 


Krankheit

Bei Krankheit bitten wir die Erziehungsberechtigten dies in der Escola-App einzutragen und gegebenenfalls am Folgetag zu verlängern, sollte die Absenz andauern.


Urlaubs- und Dispensationsgesuche

Ein schriftliches Gesuch mit genauem Datum und als Beilage eine Bestätigung (z. B. Trainingsaufgebot etc.) ist der Klassenlehrkraft möglichst frühzeitig abzugeben. Diese leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter.

Über alle Urlaubsgesuche und Dispensationen entscheidet die Schulleitung.


5 freie Halbtage

Die fünf freien Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Der Klassenlehrkraft muss spätestens am Unterrichtsende des Vortages eine schriftliche Meldung der Eltern vorliegen (Eintrag Escola-App). Die Schülerin oder der Schüler beziehungsweise die Eltern sind verantwortlich, dass der an einem freien Halbtag verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird.


Gesuch Schnupperlehren

Für das Einreichen eines Gesuches für eine Schnupperlehre während der Schulzeit ist das Gesuchsformular zu verwenden. Dieses ist ausgefüllt via Klassenlehrkraft bei der Schulleitung einzureichen. Auch hier bitten wir die Erziehungsberechtigten spätestens nach Erhalt des bestätigten Gesuchs, die Absenz entsprechend auf Escola einzutragen. 


Unentschuldigte Absenzen

Stellt die Schulleitung unentschuldigte Absenzen fest, werden diese im Beurteilungsbericht eingetragen.
Die unentschuldigten Absenzen werden der Schulkommission gemeldet. Diese entscheidet nach Artikel 32 VSG (Volksschulgesetz) über das weitere Vorgehen.           

Art. 32 VSG lautet:
Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, ist strafbar. Die Schulkommission hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten.